Name ZEvA - Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover
Rechtsform gemeinsame Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen;
Kooperation mit dem European Institute for Quality Assurance (EIQA), dem Hochschulen aus mehreren Bundesländern angehören
Anschrift Lilienthalstraße 1, 30167 Hannover
Telefon +49 511 762 - 8287
Fax +49 511 762 - 8289
E-Mail info@zeva.uni-hannover.de
Internet www.zeva.org
Kontaktperson Hermann Reuke
Gründungsjahr 1995 als "Zentrale Evaluationsagentur der niedersächsischen Hochschulen (ZEvA)" gegründet, 2000 Umbenennung in "Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA)"
Erstakkreditierung 04.02.2000 - 04.02.2003
Reakkreditierung 05.02.2003 - 30.06.3006, 01.07.2006 - 30.09.2011
Zugelassen für Programmakkreditierung und Systemakkreditierung
Sollte ENQA bis zum 31.12.2009 beschließen, dass nach allgemeinen europäischen Standards eine Akkreditierung mit einer längeren Frist als fünf Jahre zulässig ist, so verlängert sich die Akkreditierungsfrist bis zu der alsdann nach allgemeinen europäischen Standards zulässigen Höchstfrist, längstens aber um weitere drei Jahre.
Auflagen Mit Auflagen akkreditiert (zu den Auflagen siehe Akkreditierungsbeschluss ZEvA vom 22.06.2006)
Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen in allen Fachrichtungen sowie von neu einzurichtenden und solchen Diplom- und Magisterstudiengängen, die grundlegend umgestaltet werden sollen, in Fachrichtungen, in denen keine Rahmenprüfungsordnung vorliegt oder die geltenden Rahmenprüfungsordnungen überholt sind.
Auf der Grundlage des Gutachterberichts, des Berichts über die eingereichten Verfahrensdokumentationen und der Anhörung gelangte der Akkreditierungsrat zu der Auffassung, dass die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) im Wesentlichen die am 15. Dezember 2005 verabschiedeten "Kriterien für die Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen" erfüllt.
Die ZEvA konnte im Begutachtungsverfahren nachvollziehbar das auf langjähriger Erfahrung basierende beachtliche Niveau der Durchführung von Verfahren der Akkreditierung von Studiengängen belegen. Sie besitzt ein studiengangbezogenes Qualitätsverständnis und sieht ihre Aufgabe darin, unter Anwendung und Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Regeln die Erfüllung von Qualitätsstandards in den von ihr zu akkreditierenden Studiengängen zu überprüfen, ohne selbst Standards zu definieren oder von sich aus vorzuschlagen.
Für die insgesamt professionelle Umsetzung dieser Aufgabe besitzt die ZEvA die notwendigen institutionellen und personellen Ressourcen in quantitativer und qualitativer Hinsicht und hat im Laufe ihres Bestehens Routinen in der Durchführung der Verfahren etabliert und stetig weiter entwickelt.
Besonders hervorzuheben ist dabei die Phase der abschließenden Entscheidungsfindung. Die Entscheidungen der ZEvA erfolgten in problematischen Fällen nach gründlicher, gelegentlich auch kontroverser Diskussion. Mitglieder der Ständigen Akkreditierungskommission (SAK) zeigten gründliche Vorbereitung und genaue Kenntnis der Akkreditierungsvorgaben; besonders galt dies im Übrigen für die studentischen Mitglieder. Die Mitglieder der SAK sind gut informiert und arbeiten sachgerecht.
Die Anwendung der Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen erfolgt routiniert und in der Regel durch angemessene Auslegung der von der Kultusministerkonferenz und dem Akkreditierungsrat aufgestellten Regelwerke. Vor allem hinsichtlich der Bewertung der Bildungsziele des Studiengangs (Prüffeld 8), der konzeptionellen Einordnung des Studiengangs (Prüffeld 9), der Überprüfung und Beurteilung des Studiengangkonzeptes (Prüffeld 10) und hinsichtlich der Durchführung des Studiengangs (Prüffeld 11) konnten sich die Gutachter und der Akkreditierungsrat von der routinierten und qualitativ hochwertigen Arbeit der ZEvA überzeugen.
Dieses insgesamt positive Gesamturteil schließt nicht aus, dass in Teilbereichen Mängel anzumerken sind, die den Akkreditierungsrat dazu veranlasst haben, die Akkreditierung der ZEvA mit Auflagen zu verbinden.
1995 als "Zentrale Evaluationsagentur der niedersächsischen Hochschulen (ZEvA)" gegründet, 2000 Umbenennung in "Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA)" Erstakkreditierung 04.02.2000 - 04.02.2003 Reakkreditierung 05.02.2003 - 30.06.3006, 01.07.2006 - 30.09.2011


