Name FIBAA - Foundation for International Business Administration Accreditation
Rechtsform Stiftung (Schweizer Bundesstiftung)
Hausanschrift Berliner Freiheit 20 - 24, 53111 Bonn
Postanschrift Berliner Freiheit 20 - 24, 53111 Bonn
Telefon +49 228 280 356-0
Fax +49 228 280 356-9
E-Mail brackmann@fibaa.org, motoki@fibaa.org
Internet http://www.fibaa.org/
Kontaktpersonen Hans-Jürgen Brackmann, Daisuke Motoki
Gründungsjahr 1994 Gründung als Stiftung; seit 1995 Arbeit als Akkreditierungsagentur
Erstakkreditierung 13.04.2002 - 14.03.2004
Reakkreditierung 15.03.2004 - 14.03.2007, 15.03.2007 - 14.03.2012
Zugelassen für Programmakkreditierung und Systemakkreditierung
Sollte ENQA bis zum 31.12.2009 beschließen, dass nach allgemeinen europäischen Standards eine Akkreditierung mit einer längeren Frist als fünf Jahre zulässig ist, so verlängert sich die Akkreditierungsfrist bis zu der alsdann nach allgemeinen europäischen Standards zulässigen Höchstfrist, längstens aber um weitere drei Jahre.
Auflagen Mit Auflagen reakkreditiert (zu den Auflagen siehe Akkreditierungsbeschluss FIBAA vom 15.02.2007) (Auflagen erfüllt)
Akkreditierung von wirtschaftswissenschaftlichen, rechts- und sozialwissenschaftlichen Bachelor- und Masterstudiengängen sowie von internen Qualitätssicherungssystemen an Hochschulen.
Auf der Grundlage des Gutachterberichts, der Stellungnahme der Agentur sowie der Anhörung von Vertretern der Agentur ist der Akkreditierungsrat zu der Auffassung gelangt, dass die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) im Wesentlichen die am 15. Dezember 2005 verabschiedeten "Kriterien für die Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen" erfüllt. Damit hat die FIBAA im Zuge des Akkreditierungsverfahrens ihre allgemeine institutionelle Funktionsfähigkeit und Zwecktauglichkeit (Prüffelder 1 bis 6) im Hinblick auf die Aufgabe der Studiengangakkreditierung nachgewiesen. Die von FIBAA durchgeführten Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen folgen sowohl den inhaltsbezogenen Qualitätsmaßgaben (Prüffelder 7 bis 14) als auch den verfahrensbezogenen Qualitätsmaßgaben (Prüffelder 15 bis 20) der vom Akkreditierungsrat vorgegebenen "Kriterien für die Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen".
Akkreditierungsrat und Gutachtergruppe haben festgestellt, dass sich die FIBAA in den letzten Jahren in vieler Hinsicht positiv entwickelt hat und dass eine ständige Qualitätsverbesserung ihrer Tätigkeit zu verzeichnen ist. Dies gilt vor allem für die Umsetzung der vom Akkreditierungsrat im Jahr 2005 überarbeiteten Verfahrensgrundlagen.
Die FIBAA konnte im Begutachtungsverfahren nachvollziehbar das durch langjährige Erfahrung gespeiste hohe Niveau der Durchführung von Verfahren der Akkreditierung von Studiengängen belegen. Sie besitzt ein studiengangbezogenes Qualitätsverständnis und sieht ihre Aufgabe darin, Hochschulen bei der Weiterentwicklung ihrer Bachelor-, Master- und PhD-Studiengänge zu unterstützen.
Die FIBAA führt regelmäßig Analysen ihrer eigenen Prozesse durch und hat ein Qualitätshandbuch zusammengestellt, das die Kernprozesse beschreibt und zudem Muster für sämtliche zentralen Dokumente (Gutachterberichte, regelmäßige Schreiben etc.) zur Verfügung stellt.
Für die insgesamt professionelle Umsetzung dieser Aufgabe besitzt die FIBAA im Wesentlichen die notwendigen institutionellen und personellen Ressourcen in quantitativer und qualitativer Hinsicht und hat im Laufe ihres Bestehens Routinen in der Durchführung der Verfahren etabliert und stetig weiter entwickelt.
Die Anwendung der Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen erfolgt routiniert und in der Regel durch angemessene Auslegung der von der Kultusministerkonferenz und dem Akkreditierungsrat aufgestellten Regelwerke.
Dieses positive Gesamturteil schließt nicht aus, dass in Teilbereichen Mängel anzumerken sind, die den Akkreditierungsrat dazu veranlasst haben, die Akkreditierung von FIBAA mit Auflagen zu verbinden.


