Name Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN)
Rechtsform gemeinnütziger Verein
Anschrift Brandenburger Str. 2, 95448 Bayreuth
Telefon +49 921 - 53 03 90 50
Fax +49 921 53 03 90 51
E-Mail sekr@acquin.org
Internet www.acquin.org
Kontaktperson Professor Dr.-Ing. Gerd Zimmermann
Gründungsjahr 2001
Erstakkreditierung 22.03.2001 - 30.06.2006
Reakkreditierung 01.07.2006 - 30.09.2011
Zugelassen für Programmakkreditierung und Systemakkreditierung
Sollte ENQA bis zum 31.12.2009 beschließen, dass nach allgemeinen europäischen Standards eine Akkreditierung mit einer längeren Frist als fünf Jahre zulässig ist, so verlängert sich die Akkreditierungsfrist bis zu der alsdann nach allgemeinen europäischen Standards zulässigen Höchstfrist, längstens aber um weitere drei Jahre.
Auflagen Mit Auflagen akkreditiert. (Auflagen erfüllt)
Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen in allen Fachrichtungen sowie von neu einzurichtenden und solchen Diplom- und Magisterstudiengängen, die grundlegend umgestaltet werden sollen, in Fachrichtungen, in denen keine Rahmenprüfungsordnung vorliegt oder die geltenden Rahmenprüfungsordnungen überholt sind.
Das Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungsinstitut (ACQUIN) hat im Zuge des Akkreditierungsverfahrens seine allgemeine institutionelle Funktionsfähigkeit und Zwecktauglichkeit im Hinblick auf die Aufgabe der Studiengangakkreditierung nachgewiesen. Die von ACQUIN durchgeführten Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen folgen sowohl den inhaltsbezogenen Qualitätsmaßgaben (Prüffelder 7 bis 14) als auch den verfahrensbezogenen Qualitätsmaßgaben (Prüffelder 15 bis 20) der vom Akkreditierungsrat vorgegebenen "Kriterien für die Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen".
Mit geringfügigen, weiter unten aufgeführten Einschränkungen erfüllt ACQUIN damit die Qualitätsanforderungen gemäß den vom Akkreditierungsrat am 15.12.2005 verabschiedeten und dem Verfahren zur Akkreditierung von ACQUIN zugrunde gelegten "Kriterien für die Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen".
Der Akkreditierungsrat folgt dem Eindruck der Gutachter, dass sich ACQUIN in den zurückliegenden fünf Jahren seit seiner Erstakkreditierung sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht gut entwickelt und durch sein klar umrissenes und gut identifizierbares Profil auch ordnungspolitisch einen wichtigen Beitrag zum Akkreditierungssystem in Deutschland geleistet hat. ACQUIN besitzt ein nach außen hin gut dokumentiertes Qualitätsverständnis, aus dem heraus die Grundlagen des Prüfungsansatzes transparent und nachvollziehbar abgeleitet werden.
Die ACQUIN zur Verfügung stehenden sächlichen Mittel und Ressourcen bilden eine solide Grundlage als Voraussetzung für eine erfolgreiche Organisation und Durchführung der Verfahren im Sinne des Akkreditierungsrates; gleiches gilt – nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht – für die personelle Ausstattung der Agentur.
Positiv hervorzuheben ist überdies die breite nationale und internationale Trägerschaft ACQUINs von Hochschulen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Ungarn und den USA sowie von wissenschaftlichen Fachgesellschaften und wissenschaftlichen Berufsverbänden, die das Risiko einer reinen Selbstbetrachtung ausschließt und die Einbindung unterschiedlicher Perspektiven und fachlich-inhaltlicher Einschätzungen begünstigt.
Im Rahmen des Verfahrens zur Reakkreditierung von ACQUIN konnten gleichwohl auch Mängel identifiziert werden, die darauf schließen lassen, dass Qualitätsanforderungen unwesentlicher Art nicht erfüllt sind und die den Akkreditierungsrat dazu veranlasst haben, die Akkreditierung von ACQUIN mit Auflagen zu verbinden.


