Name Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales (AHPGS e.V.)
Rechtsform gemeinnütziger Verein
Anschrift Sedanstraße 22, 79098 Freiburg
Telefon +49 761 208 533 0
E-Mail sekretariat@ahpgs.de
Internet www.ahpgs.de
Kontaktperson Prof. Dr. med. Jürgen von Troschke
Gründungsjahr 2001
Erstakkreditierung 17. 12.2001 - 06.10.2004
Reakkreditierung 07.10.2004 - 6.10.2009, 03.03.2009 - 31.03.2014
Sollte ENQA bis zum 31.12.2009 beschließen, dass nach allgemeinen europäischen Standards eine Akkreditierung mit einer längeren Frist als fünf Jahre zulässig ist, so verlängert sich die Akkreditierungsfrist bis zu der alsdann nach allgemeinen europäischen Standards zulässigen Höchstfrist, längstens aber um weitere drei Jahre.
Auflagen Mit Auflagen akkreditiert. (Auflagen erfüllt)
Zugelassen für Programmakkreditierung und Systemakkreditierung
Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales sowie von neu einzurichtenden und solchen Diplom- und Magisterstudiengängen, die grundlegend umgestaltet werden sollen, in Fachrichtungen, in denen keine Rahmenprüfungsordnung vorliegt oder die geltenden Rahmenprüfungsordnungen überholt sind
Auf der Grundlage des Gutachterberichts, der Stellungnahme der Agentur sowie der Anhörung von Vertretern der Agentur ist der Akkreditierungsrat zu der Auffassung gelangt, dass die Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales (AHPGS e.V) im Wesentlichen die "Kriterien für die Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen" erfüllt.
Die vom Akkreditierungsrat eingesetzte Gutachtergruppe war beeindruckt von dem Engagement und der Professionalität aller Mitglieder der Agentur und den darin zum Ausdruck kommenden Überzeugungen von dem Dienst, den eine Akkreditierungsagentur den von ihr betreuten Institutionen leisten sollte. Positiv zu vermerken ist auch die vorbildliche Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter und die Aufmerksamkeit für die Probleme der Studierenden mit Behinderungen in der Begutachtung und den Bewertungsberichten.
AHPGS arbeitet hochschultypübergreifend; zugleich hat die Agentur ein klares fachliches Profil. Aus der Aufstellung der akkreditierten Studiengänge wurde deutlich, dass die Breite der Geschäftsfelder Gesundheit und Soziales ausreicht, um die in Kriterium 1.2 enthaltene Anforderung der „fächerübergreifenden“ Tätigkeit zu erfüllen. Obwohl Studiengänge am Rande des fachlichen Profils wie z.B. im Bereich Sozialwirtschaft mitakkreditiert werden, beabsichtigt die Agentur nicht, ihr Geschäftsfeld zu erweitern.
Aus haftungsrechtlichen Gründen wurde Anfang des Jahres 2008 eine gemeinnützige GmbH gegründet, deren alleiniger Gesellschafter der Verein AHPGS e.V. ist. Das Verhältnis von Verein und gGmbH ist klar vertraglich geregelt.
Die räumliche und sächliche Ausstattung wird als angemessen und die finanzielle Ausstattung als solide beurteilt.
Sämtliche Verfahrensschritte und Aufgaben in der Programm- wie Systemakkreditierung sind erfasst und einem Organ bzw. Gremium der Agentur zugeordnet. Auf allen Ebenen des Verfahrens sind die Interessenträger wie Studierende und Berufspraxis in adäquater Weise beteiligt.
Die von der Agentur vorgelegten Beschreibungen und Dokumente zum Ablauf der Programm- und Systemakkreditierung orientieren sich an den einschlägigen Vorgaben des Akkreditierungsrates und dokumentieren ein effizientes Verfahren.
Die Arbeit der Geschäftsstelle wurde von allen Beteiligten (Organe der Agentur; Hochschulen, Gutachter/innen) gelobt – sie ist effizient und professionell, inhaltlich kompetent, sehr engagiert.
Im Rahmen des Verfahrens zur Reakkreditierung der AHPGS e.V. konnten gleichwohl auch Mängel identifiziert werden, die darauf schließen lassen, dass Qualitätsanforderungen unwesentlicher Art nicht erfüllt sind und die den Akkreditierungsrat dazu veranlasst haben, die Reakkreditierung der AHPGS e.V. mit Auflagen zu verbinden.


