Name AQAS - Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen
Rechtsform gemeinnütziger Verein
Hausanschrift In der Sürst 1, 53111 Bonn
Postanschrift In der Sürst 1, 53111 Bonn
Telefon +49 228 909601-0
Fax +49 228 909601-9
E-Mail info@aqas.de
Internet www.aqas.de
Kontaktpersonen Doris Herrmann, Dr. Verena Kloeters
Gründungsjahr 2002
Erstakkreditierung 14.03.2002 - 14.03.2007
Reakkreditierung 15.03.2007 - 14.03.2012
Zugelassen für Programmakkreditierung und Systemakkreditierung
Sollte ENQA bis zum 31.12.2009 beschließen, dass nach allgemeinen europäischen Standards eine Akkreditierung mit einer längeren Frist als fünf Jahre zulässig ist, so verlängert sich die Akkreditierungsfrist bis zu der alsdann nach allgemeinen europäischen Standards zulässigen Höchstfrist, längstens aber um weitere drei Jahre.
Auflagen Mit Auflagen reakkreditiert (zu den Auflagen siehe Akkreditierungsbeschluss AQAS vom 15.02.2007)
Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen in allen Fachrichtungen sowie von neu einzurichtenden und solchen Diplom- und Magisterstudiengängen, die grundlegend umgestaltet werden sollen, in Fachrichtungen, in denen keine Rahmenprüfungsordnung vorliegt oder die geltenden Rahmenprüfungsordnungen überholt sind.
Auf der Grundlage des Gutachterberichts, der Stellungnahme der Agentur sowie der Anhörung von Vertretern der Agentur ist der Akkreditierungsrat zu der Auffassung gelangt, dass die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen e.V. (AQAS) im Wesentlichen die am 15. Dezember 2005 verabschiedeten "Kriterien für die Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen" erfüllt. Damit hat AQAS im Zuge des Akkreditierungsverfahrens ihre allgemeine institutionelle Funktionsfähigkeit und Zwecktauglichkeit (Prüffelder 1 bis 6) im Hinblick auf die Aufgabe der Studiengangakkreditierung nachgewiesen. Die von AQAS durchgeführten Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen folgen sowohl den inhaltsbezogenen Qualitätsmaßgaben (Prüffelder 7 bis 14) als auch den verfahrensbezogenen Qualitätsmaßgaben (Prüffelder 15 bis 20) der vom Akkreditierungsrat vorgegebenen "Kriterien für die Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen".
Gutachtergruppe und Akkreditierungsrat haben den Eindruck gewonnen, dass sich AQAS sehr bewusst und intensiv um eine reibungslose Kommunikation zwischen Hochschule, Gutachter und Agentur bemüht. Mit der Zusendung von ersten Einschätzungen der Gutachter vor den Vor-Ort-Begehungen hat AQAS ein neues Verfahrenselement implementiert, das Hochschulen und Gutachtern die Vorbereitung auf die gemeinsamen Gespräche erleichtert. Die räumliche und finanzielle Ausstattung von AQAS erfüllt sehr gut die Anforderungen an eine Akkreditierungsagentur. Auch die sachliche Kompetenz des Personals ist der Aufgabe angemessen; die Referentinnen und Referenten agieren engagiert, motiviert und selbstbewusst.
Allerdings zeigte sich im Begutachtungsverfahren, dass AQAS die Anforderungen an Bestimmtheit, Formalisierung und Dokumentation seiner Abläufe und Verfahren, die sich aus den Beschlüssen des Akkreditierungsrates vom 15.12.2005 ergeben, noch nicht zufriedenstellend umgesetzt hat. Der Akkreditierungsrat ist aber zu der Auffassung gelangt, dass sich die Agentur auf einem guten Weg befindet und sich die in Teilbereichen diagnostizierten Mängel in einer Frist von höchstens 18 Monaten beheben lassen. Die im Zuge des Akkreditierungsverfahrens diagnostizierten, unwesentlichen Mängel haben den Akkreditierungsrat dazu veranlasst, die Akkreditierung von AQAS mit Auflagen zu verbinden.
Doris Herrmann, Dr. Verena Kloeters


