Name Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge (AKAST)
Rechtsform Gemeinnütziger Verein, öffentlicher rechtsfähiger Verein kirchlichen Rechts
Hausanschrift Kapuzinergasse 2, 85072 Eichstätt
Postanschrift siehe Hausanschrift
Telefon +49 8421 93 1128
Fax +49 8421 93 2128
E-Mail sekretariat@akast.info
Internet www.akast.info
Kontaktperson Professor Dr. Alfred Hierold
Gründungsjahr 2008
Erstakkreditierung 31.10.2008 - 31.12.2013
Zugelassen für Programmakkreditierung
Sollte ENQA bis zum 31.12.2011 beschließen, dass nach allgemeinen europäischen Standards eine Akkreditierung mit einer längeren Frist als fünf Jahre zulässig ist, so verlängert sich die Akkreditierungsfrist bis zu der alsdann nach allgemeinen europäischen Standards zulässigen Höchstfrist, längstens aber um weitere drei Jahre.
Auflagen Mit Auflagen akkreditiert. Auflage 6 zurückgenommern am 21.06.2010, alle anderen Auflagen erfüllt.
Akkreditierung von theologischen Studiengängen, die für das Pfarramt, das Priesteramt oder den Beruf des Pastoralreferenten bzw. der Pastoralreferentin qualifizieren (s. Ziffern 3 und 8 der "Eckpunkte für die Studienstruktur in Studiengängen mit Katholischer oder Evangelischer Theologie/Religion" der Kultusministerkonferenz vom 13. Dezember 2007) sowie von Bachelor- und Masterstudiengängen an Deutschen Hochschulen, deren Abschlüsse kanonische Wirkung besitzen.
Zum Zeitpunkt der Begutachtung im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens handelte es sich bei der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge in Deutschland (AKAST) um eine noch im Aufbau befindliche Agentur in Gründung. Die Gründung von AKAST als öffentlicher rechtsfähiger Verein kirchlichen Rechts ist am 16. September 2008, also unmittelbar vor der Gutachtersitzung, in Frankfurt/Main erfolgt.
Auf der Grundlage des Gutachterberichts, der Antragsbegründung von AKAST inklusive Anlagen, der Stellungnahme der Agentur zum Gutachten und der Anhörung der Vertreter von AKAST auf der 57. Sitzung des Akkreditierungsrates gelangte der Akkreditierungsrat zu der Auffassung, dass AKAST die "Kriterien für die Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen" vom 15.12.2005 i.d.F.v. 08.10.2007 im Wesentlichen erfüllt. Damit entspricht die Agentur mit geringfügigen Einschränkungen den mit der Akkreditierung verbundenen Qualitätsanforderungen.
Bei der Akkreditierung von AKAST waren neben den einschlägigen Beschlüssen des Akkreditierungsrates auch die "Eckpunkte für die Studienstruktur in Studiengängen mit Katholischer oder Evangelischer Theologie/Religion" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.2007) zu beachten. Gemäß der vorgenannten "Eckpunkte" sind Studiengänge, die für das Pfarramt, das Priesteramt und den Beruf des Pastoralreferenten bzw. der Pastoralreferentin qualifizieren ("Theologisches Vollstudium") von der Akkreditierungsagentur des Heiligen Stuhls, die ihrerseits in Deutschland der Akkreditierung durch den Akkreditierungsrat bedarf, zu akkreditieren. Aufgrund der gemeinsamen Verantwortung von Kirche und Staat für die Theologischen Fakultäten und Ausbildungsstätten in Deutschland und infolge der Bedeutung kirchlicher Vorgaben vor allem für die o.g. Studiengänge ist AKAST in besonderem Maße an Regularien gebunden, die außerhalb des Akkreditierungssystems angesiedelt sind und daher nicht in den Zuständigkeitsbereich des Akkreditierungsrates fallen. Vor diesem Hintergrund ist zu berücksichtigen, dass die Erfüllung der einschlägigen Kriterien hinsichtlich der hochschularten- und fächerübergreifenden Tätigkeit der Agentur mitunter Schwierigkeiten mit sich bringt, die in erster Linie systemische Ursachen haben und daher nicht von der Agentur zu verantworten sind.
Gutachtergruppe und Akkreditierungsrat kamen mit Blick auf die von AKAST formulierte Zielsetzung und die vorgesehenen Mittel zur Umsetzung dieser Ziele zu einem insgesamt positiven Bild der Agentur. Gleichwohl sind im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens auch Mängel identifiziert worden, die den Akkreditierungsrat dazu veranlasst haben, die Akkreditierung von AKAST mit Auflagen zu verbinden.
Der Inhalt der Auflagen ist dem Beschluss des Akkreditierungsrates "Beschluss zum Antrag der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge in Deutschland (AKAST) vom 3. Juni 2008 zu entnehmen.


