OAQ - Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen

Name             Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen  Hochchulen (OAQ)
Rechtsform    Gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Kantone (Schweiz)
Anschrift        Falkenplatz 9, CH-3001 Bern
Telefon          +41 31 380 11 50
Fax                +41 31 380 11 55
E-Mail            info@oaq.ch
Internet          www.oaq.ch
Kontaktperson   Dr. Rolf Heusser


Gründungsjahr    2001
Erstakkreditierung   09.06.2009

 

Zugelassen für Programmakkreditierung und Systemakkreditierung

 

Auflagen    Mit Auflagen akkreditiert. Auflagen laut Beschluss vom 12.02.2010 erfüllt.

Profil der Agentur

Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen und von Qualitätssicherungssystemen an Hochschulen

 

Zusammenfassende Bewertung

 

 Das OAQ führt in der Schweiz vier verschiedene Qualitätssicherungsverfahren durch:

·         Begutachtungen im Rahmen von Akkreditierung privater Hochschuleinrichtungen

·         Quality Audits staatlicher Hochschulen

·         Akkreditierungen im Fachhochschulsektor

·         Akkreditierung medizinischer Aus- und Weiterbildungsstudiengänge

 

Obwohl dies ein Verfahren der Erstakkreditierung darstellte, konnten die Gutachterin und die Gutachter bei ihrer Bewertung bereits auf Erfahrungen mit der Arbeit der Agentur in der Schweiz zurückgreifen.

 

Auf der Grundlage des Gutachterberichts, der Stellungnahme der Agentur sowie der Anhörung eines Vertreters der Agentur ist der Akkreditierungsrat zu der Auffassung gelangt, dass das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (OAQ) im Wesentlichen die "Kriterien für die Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen" erfüllt.

 

Die Gutachtergruppe war beeindruckt von dem Engagement und der Professionalität aller Mitglieder und Beschäftigten der Agentur und von der Klarheit der Vorstellungen über ihre Rolle und auch deren Veränderungen, wenn die Agentur nicht nur, wie im Schweizerischen Umfeld, die Akkreditierungsentscheidung vorbereitet, sondern sie auch, wie im angestrebten Tätigkeitsfeld Deutschland, selbst fällt.

Die Gutachtergruppe konnte sich davon überzeugen, dass es dem OAQ aufgrund der bisherigen Professionalität zeitnah gelingen wird, die notwendigen Präzisierungen und Ergänzungen der internen Verfahrensregeln für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren in Deutschland vorzunehmen.

Die im Zuge des Akkreditierungsverfahrens diagnostizierten, unwesentlichen Mängel haben den Akkreditierungsrat dazu veranlasst, die Akkreditierung des OAQ mit Auflagen zu verbinden.

 

Das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (OAQ) wurde als eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Kantone gegründet und nahm seine Tätigkeit am 1. Oktober 2001 auf. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind das Bundesgesetz über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich vom 8. Oktober 1999 (Universitätsförderungsgesetz, UFG, SR 414.20), das Interkantonale Konkordat über universitäre Koordination vom 9. Dezember 1999 und die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Universitätskantonen über die Zusammenarbeit im universitären Hochschulbereich vom 14. Dezember 2000 (Zusammenarbeitsvereinbarung, SR 414.205).

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