Name Österreichische Qualitätssicherungsagentur (AQA)
Rechtsform Gemeinnütziger Verein nach Österreichischem Vereinsgesetz
Hausanschrift Wickenburggasse 26, A-1080 Wien
Telefon +43 1 319 44 50-0
Fax +43 1 319 44 50-20
E-Mail office@aqa.ac.at
Internet www.aqa.ac.at
Kontaktperson Alexander Kohler
Gründungsjahr 2004
Erstakkreditierung 09.06.2009 - 31.03.2014
Auflagen Systemakkreditierung Mit Auflagen akkreditiert. Auflagen laut Beschluss vom 01.10.2009 erfüllt.
Auflagen Programmakkreditierung Mit Auflagen akkreditiert. Auflagen 2 und 3 laut Beschluss vom 21.06.2010 erfüllt.
Zugelassen für Systemakkreditierung und Programmakkreditierung
Sollte ENQA bis zum 31.12.2011 beschließen, dass nach allgemeinen europäischen Standards eine Akkreditierung mit einer längeren Frist als fünf Jahre zulässig ist, so verlängert sich die Akkreditierungsfrist bis zu der alsdann nach allgemeinen europäischen Standards zulässigen Höchstfrist, längstens aber um weitere drei Jahre.
Akkreditierung von Qualitätssicherungssystemen an Hochschulen
Die Gründung der AQA im Jahr 2004 geht auf die Initiative der österreichischen Universitäten und Fachhochschulen, der Österreichischen HochschülerInnenschaft und des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung zurück, die auch gemeinsam Träger der Agentur sind.
In Österreich ist die Agentur derzeit hochschultypen- und fächerübergreifend in folgenden Bereichen tätig:
Quality Audits zur Zertifizierung oder freiwilligen Akkreditierung hochschulinterner Qualitätsmanagementsysteme,
Evaluierung, Zertifizierung und freiwillige Akkreditierung von Studienprogrammen und Organisationsbereichen,
Studien und thematische Analysen,
Benchmarking für prozessorientierte Leistungsvergleiche,
Öffentlichkeitsarbeit.
Das Verfahren des Quality Audit bietet die Agentur den österreichischen Hochschulen seit Anfang 2008 an, um in Form einer freiwilligen Akkreditierung bzw. Zertifizierung den unabhängigen Nachweis der Funktionsfähigkeit ihres internen Qualitätsmanagements zu erbringen.
Obwohl dies ein Verfahren der Erstakkreditierung darstellte, konnten die Gutachterin und die Gutachter bei ihrer Bewertung bereits auf Erfahrungen mit der Arbeit der Agentur in Österreich zurückgreifen. Auch sind Beobachtungen aus einer Hospitation an einem Audit-Verfahren der Agentur in Österreich in die Begutachtung eingegangen.
Auf der Grundlage des Gutachterberichts, der Stellungnahme der Agentur sowie der Anhörung eines Vertreters der Agentur ist der Akkreditierungsrat zu der Auffassung gelangt, dass die Österreichische Qualitätssicherungsagentur (AQA) im Wesentlichen die "Kriterien für die Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen" erfüllt.
Die vom Akkreditierungsrat eingesetzte Gutachtergruppe war beeindruckt von der professionellen Arbeit der Agentur. Aufgrund ihrer Aufgaben in Österreich hat sie auch Erfahrungen im Bereich der Hochschulforschung erworben. Die Geschäftsstelle der Agentur ist international zusammengesetzt und verbindet viele Kompetenzen; der Zusammenhalt im Team ist beeindruckend. Es stand für die die Gutachterin und die Gutachter außer Frage, dass die Agentur sich rasch und effektiv in Rahmenbedingungen, Kriterien und Verfahren der Systemakkreditierung in Deutschland auch in den Bereichen einarbeiten wird, in denen derzeit noch Anpassungsbedarf besteht.
Die im Zuge des Akkreditierungsverfahrens diagnostizierten, unwesentlichen Mängel haben den Akkreditierungsrat dazu veranlasst, die Akkreditierung von AQA mit Auflagen zu verbinden.


