Name Evaluationsagentur Baden-Württemberg (evalag)
Rechtsform Stiftung des öffentlichen Rechts
Anschrift M7, 9a-10, 68161 Mannheim
Telefon +49 621 - 12 85 45 10
Fax +49 621 - 12 85 45 99
E-Mail akkreditierung@evalag.de
Internet www.evalag.de
Kontaktperson Dr. Anke Rigbers
Gründungsjahr 2000
Erstakkreditierung 01.10.2009 - 31.12.2014
Sollte ENQA bis zum 31.12.2009 beschließen, dass nach allgemeinen europäischen Standards eine Akkreditierung mit einer längeren Frist als fünf Jahre zulässig ist, so verlängert sich die Akkreditierungsfrist bis zu der alsdann nach allgemeinen europäischen Standards zulässigen Höchstfrist, längstens aber um weitere drei Jahre.
Auflagen Mit einer Auflage akkreditiert (Auflage erfüllt).
Zugelassen für Programmakkreditierung und Systemakkreditierung
Die Evaluationsagentur Baden-Württemberg (evalag) akkreditiert fächer- und hochschultypenübergreifend Studiengänge und Qualitätssicherungssysteme an Hochschulen.
Das Tätigkeitsspektrum von evalag umfasst neben der Akkreditierung von Studiengängen und hochschulinternen Qualitätssicherungssystemen insbesondere auch die Durchführung von Evaluationen im Bereich der Wissenschaft, die Entwicklung von Systemen zur Qualitätssicherung und deren Anwendung im Wissenschafts- und Hochschulbereich und die Beratung von Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen zu Fragen der Qualitätssicherung und -entwicklung. evalag ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die vom Land Baden-Württemberg errichtet worden ist. Die für die erfolgreiche Akkreditierung nachzuweisende Unabhängigkeit der Agentur, die sich vor allem an der einzelfallbezogenen Weisungsunabhängigkeit der Organe sowie der Unbefangenheit der für die Agentur tätigen Personen festmachen lässt, ist durch die Stiftungssatzung hinreichend gewährleistet.
evalag hat zum Zeitpunkt der Begutachtung noch keine Akkreditierungsverfahren durchgeführt, verfügt aber über langjährige und umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der Evaluation und Beratung von Hochschulen. Auch wenn daher eine empirische Überprüfung der Verfahrenspraxis im Zuge des Akkreditierungsverfahrens nur eingeschränkt möglich war, konnte die Gutachtergruppe bei ihrer Bewertung auf die Erfahrungen der Agentur in ihren bisherigen Tätigkeitsfeldern zurückgreifen.
Auf der Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen, des aussagekräftigen Gutachterberichts und der Stellungnahme von evalag hat der Akkreditierungsrat einen sehr positiven Eindruck von der Agentur und ihrer für die Aufnahme der Akkreditierungstätigkeit geleisteten konzeptionellen Vorarbeit gewonnen und ist zu der Auffassung gelangt, dass die „Kriterien für die Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen“ vom 15.12.2005 i.d.F. vom 08.10.2007 von Seiten der Agentur im Wesentlichen erfüllt werden. Gleichwohl sind im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens auch vereinzelte Mängel identifiziert worden, die den Akkreditierungsrat dazu veranlasst haben, die Akkreditierung von evalag mit einer Auflage zu verbinden. Der Inhalt der Auflage ist dem Beschluss des Akkreditierungsrates „Beschluss zum Antrag der Evaluationsagentur Baden-Württemberg (evalag)“ vom 1. Oktober 2009 zu entnehmen.


