Das deutsche Akkreditierungssystem ist dezentral organisiert und dadurch gekennzeichnet, dass die Akkreditierung von Studiengängen bzw. von hochschulinternen Qualitätssicherungssystemen durch Akkreditierungsagenturen erfolgt, die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (vom Akkreditierungsrat) akkreditiert worden sind. Der Akkreditierungsrat als zentrales Beschlussgremium der Stiftung definiert die Grundanforderungen an das Akkreditierungverfahren und trägt dafür Sorge, dass die Akkreditierung auf der Grundlage verlässlicher, transparenter und international anerkannter Kriterien erfolgt. Das rechtliche Fundament des Akkreditierungssystems bilden das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland" sowie die zwischen Stiftung und Agenturen abzuschließenden Verträge, in denen die Rechte und Pflichten der Partner im Akkreditierungssystem definiert sind. Im Rahmen der Verträge verpflichten sich die Agenturen zur Anwendung der Beschlüsse des Akkreditierungsrates sowie zur Berücksichtigung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Gegenstand der Programmakkreditierung sind Bachelor- und Masterstudiengänge staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen in Deutschland. Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine befristete Akkreditierung mit oder ohne Auflagen und trägt für den Zeitraum seiner Akkreditierung das Qualitätssiegel der Stiftung. Sofern Studiengänge in einem sinnvollen und begründeten Zusammenhang stehen, kann die Akkreditierung auch im Rahmen eines gebündelten Verfahrens durchgeführt werden; gleichwohl bezieht sich die Akkreditierungsentscheidung aber stets auf den einzelnen Studiengang.
Das Akkreditierungsverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren, das auf dem Prinzip des Peer Review beruht. Stellt eine Hochschule bei einer von ihr ausgewählten Agentur einen Antrag auf Akkreditierung eines Studiengangs, so setzt die betreffende Agentur eine Gutachtergruppe ein, deren Zusammensetzung sowohl die fachlich-inhaltlichen Ausrichtung als auch das spezifische Profil des Studiengangs widerspiegeln muss. Die Gutachtergruppe setzt sich jeweils zusammen aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der Hochschulen – also Lehrenden und Studierenden – und aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der Berufspraxis. Die Begutachtung des Studiengangs erfolgt unter Berücksichtigung der vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung und beinhaltet in der Regel einen Vor-Ort-Besuch der Gutachter. Auf der Grundlage des von der Gutachtergruppe erstellten Bewertungsberichts und unter Berücksichtigung des vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Entscheidungsreglements beschließt die zuständige Akkreditierungskommission der Agentur eine Akkreditierung des betreffenden Studiengangs, eine Akkreditierung mit Auflagen, eine Aussetzung des Verfahrens oder eine Versagung der Akkreditierung.
Die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen wird in den ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz verbindlich vorgeschrieben und in den einzelnen Hochschulgesetzen der Länder auf unterschiedliche Weise als Voraussetzung für die staatliche Genehmigung eingefordert.
Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Die Akkreditierung eines internen Qualitätssicherungssystems hat zur Folge, dass alle Studiengänge, die das Qualitätssicherungssystem durchlaufen haben, für einen Zeitraum von sechs Jahren akkreditiert sind. Im Zuge der Systemakkreditierung werden die für Studium und Lehre relevanten Strukturen und Prozesse daraufhin überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und eine hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten, wobei die European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und die Kriterien des Akkreditierungsrates Anwendung finden. Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten.
Das Verfahren der Systemakkreditierung ist ein mehrstufiges Verfahren, das auf dem Prinzip des Peer Review beruht. Stellt eine Hochschule bei einer von ihr ausgewählten Agentur einen Antrag auf Systemakkreditierung, der kurze Darstellungen der Einrichtung und ihrer internen Steuerungs- und Qualitätssicherungssysteme im Bereich von Studium und Lehre umfasst, führt die Agentur zunächst eine Vorprüfung durch, ob die Zulassungsvoraussetzungen für die Systemakkreditierung erfüllt sind. Kommt die betreffende Agentur zu einem positiven Ergebnis, setzt sie eine Gutachtergruppe ein, die sich aus drei Mitgliedern mit Erfahrung auf dem Gebiet der Hochschulsteuerung und der hochschulinternen Qualitätssicherung, einem studentischen Mitglied mit Erfahrungen in der Hochschulselbstverwaltung und der Akkreditierung und einem Mitglied aus der Berufspraxis zusammensetzt. Jeweils ein Mitglied der Gutachtergruppe sollte über Erfahrung in der Hochschulleitung, in der Studiengestaltung und in der Qualitätssicherung von Studium und Lehre verfügen. Außerdem sollte ein Mitglied der Gutachtergruppe aus dem Ausland kommen.
Die Begutachtung des hochschulinternen Qualitätssicherungssystems erfolgt unter Berücksichtigung der vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. Den Vorgaben des Akkreditierungsrates zufolge beinhaltet das Verfahren insgesamt zwei Vor-Ort-Begehungen, eine Programmstichprobe und eine Merkmalsstichprobe.
Die Gutachterinnen und Gutachter der Systemakkreditierung fertigen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Programmstichprobe einen Bericht mit einer Beschlussempfehlung für die Systemakkreditierung an. Der Bericht der Gutachterinnen und Gutachter muss eine Bewertung enthalten, ob die in der Merkmals- und der Programmstichprobe festgestellten Qualitätsmängel eine systemische Ursache haben. Die Akkreditierungskommission der Agentur entscheidet auf der Basis des Gutachterberichts und der Beschlussempfehlung unter Würdigung der Stellungnahme der Hochschule. Sie spricht die Akkreditierung aus oder versagt sie; eine Akkreditierung unter Auflagen ist nicht möglich.
Die Akkreditierung von Agenturen erfolgt unter Berücksichtigung der Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Agenturen durch den Akkreditierungsrat. Auch hier wird die Bewertung jeweils durch eine vom Akkreditierungsrat eingesetzte Gutachtergruppe vorgenommen, der in der Regel 5 Personen darunter ein Mitglied des Akkreditierungsrates sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft, der Studierenden und der Berufspraxis angehören. Zwei Mitglieder sollen aus dem Ausland kommen. Auf der Grundlage des von der Gutachtergruppe erstellten Bewertungsberichts beschließt der Akkreditierungsrat eine Akkreditierung der betreffenden Agentur, eine Akkreditierung mit Auflagen, eine Aussetzung des Verfahrens oder eine Versagung der Akkreditierung.
Durch die regelmäßige Akkreditierung bzw. Reakkreditierung der Agenturen und die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der seitens der Agenturen durchgeführten Akkreditierungen durch den Akkreditierungsrat ist sichergestellt, dass die Studiengänge auf der Grundlage verlässlicher, vergleichbarer, transparenter und international anerkannter Kriterien und Standards akkreditiert werden.


