Anzeigepflicht

07.6 - Wie erfüllt eine Hochschule die Anzeigepflicht nach § 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MRVO?

06/2018, geändert 07/2018, 07/2019 und 08/2025

Es genügt eine an die Geschäftsstelle des Akkreditierungsrates gesandte Erklärung der Hochschule, dass sie geprüft hat, dass die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 MRVO vorliegen, und dass sie sich bewusst ist, dass die Anwendbarkeit des § 33 MRVO unter dem Vorbehalt des Gutachtervotums und der abschließenden Entscheidung des Akkreditierungsrates steht.

Diese Erklärung kann formlos per Email an die Geschäftsstelle erfolgen. 

ELIAS 13 - Wie zeige ich eine wesentliche Änderung an?

04/2024, zuletzt geändert 07/2025

Wesentliche Änderungen können über ELIAS angezeigt werden. Entsprechende Prozessbeschreibungen finden Sie anbei.

Prozessbeschreibung zur Anzeige wesentlicher Änderungen in der Programmakkreditierung. Stand 07/2025
Prozessbeschreibung zur Anzeige wesentlicher Änderungen bei intern akkreditierten Studiengängen. Stand 07/2025