14.2 - Können die von den Ländern im Zuge der Evaluation der MRVO als Entwurf vorgelegten neuen Regeln bereits angewendet werden?

02/2024

Nein, das geht nicht. Weiterhin ist die gültige Rechtsverordnung des jeweiligen Bundeslandes maßgebend.

Die Länder haben Ende November 2023 den Entwurf einer neuen MRVO vorgelegt. Die Beschlussfassung in der Kultusministerkonferenz (KMK) ist für 2024 vorgesehen, die in der Folge neu zu erlassenden Rechtsverordnungen der Länder werden nach heutigem Stand für 2025 erwartet. Bis diese vorliegen, gilt das geltende Recht, und auf dieser Basis erteilte Auflagen sind zu erfüllen. Aussagen zu Übergangsregeln können zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Februar 2024) noch nicht getroffen werden.

Der Akkreditierungsrat wird nach erfolgter Beschlussfassung in der KMK eine Informationsveranstaltung über die neuen Regeln, ihre Auswirkungen und den Zeitplan ihrer Anwendung/Umsetzung durchführen, voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024.