102. Sitzung des Akkreditierungsrates

Vom 21. bis 22.11.2019 ist der Akkreditierungsrat in Berlin zu seiner 102. Sitzung zusammengekommen. Zur Entscheidung standen 71 Anträge auf Programmakkreditierung, die aufgrund von Bündelungen insgesamt 229 Studiengänge umfassten. Es wurden alle Anträge behandelt und fast vollständig – teils unter Auflagen – positiv entschieden; ein Antrag wurde vertagt. Auch hat der Akkreditierungsrat zum ersten Mal einen Antrag auf Systemakkreditierung behandelt und mit Auflagen positiv entschieden.

Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Professor Dr. Reinhold R. Grimm, kommentiert hierzu: „Die 102. Sitzung hat im Hinblick auf die neuen Aufgaben des Akkreditierungsrates zwei wesentliche Aspekte verdeutlicht. Zum einen haben wir erneut ein hohes Antragsvolumen routiniert und reibungslos bearbeitet. Zum anderen hat der Akkreditierungsrat zum ersten Mal einen Antrag auf Systemakkreditierung einer Hochschule behandelt Ich danke den Ratsmitgliedern und der Geschäftsstelle für ihr Engagement.“

Breiten Raum nahmen Debatten um Studiengänge, die sich als dual bezeichnen, ein. Dazu Grimm: „Die Rechtslage hat sich geändert. Erstmals haben die Länder verbindlich definiert, dass ein Studiengang dann – und nur dann – als dual bezeichnet werden darf, wenn die Lernorte systematisch sowohl inhaltlich als auch organisatorisch und vertraglich miteinander verzahnt sind. Ich bitte die Hochschulen, selbstkritisch zu prüfen, ob diese Ansprüche erfüllt sind. Zugleich bitte ich die Agenturen und ihre Gutachtergremien, diesen Gesichtspunkt genau zu prüfen und ihren Beitrag zum Schutz der Bezeichnung ‚dual‘ zu leisten.“

Der Akkreditierungsrat hat in der Sitzung zudem Beschlüsse zur Vermeidung temporärer Akkreditierungslücken und zur genaueren Beschreibung der Datenfelder in den Gutachtenrastern gefasst. Diese Beschlüsse werden in den nächsten Tagen auf der Webseite bereitgestellt.

Der Akkreditierungsrat hat des Weiteren die Einrichtung eines „Preises für Qualitätsentwicklung“ beschlossen, mit dem auf Basis von Akkreditierungsverfahren positive Entwicklungen in Studiengängen und Qualitätsmanagement-Systemen ausgezeichnet werden sollen. Der Preis soll erstmals auf der 103. Sitzung des Rates am 03.03.2020 verliehen werden. Die Entscheidung trifft eine externe, zur Hälfte von den Studierenden nominierte Jury auf Basis von Vorschlägen der Mitglieder des Akkreditierungsrates und des Vorstands der Stiftung.

Mit der 102. Sitzung hat der Akkreditierungsrat auch offiziell einen Twitterkanal eingerichtet: Unter @StiftungAR twittert der Akkreditierungsrat nun regelmäßig über seine Aktivitäten und Beschlüsse.

Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.

Weitere Informationen:

Stiftung Akkreditierungsrat
Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer
Adenauerallee 73
53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0
Fax: (0228) 338306-79
bartz@akkreditierungsrat.de


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Akkreditierungsrat behandelt 71 Akkreditierungsanträge mit 229 Studiengängen