Experimentierklausel (altes Recht)

Der Akkreditierungsrat hatte 2014 zu Experimenten in der externen Qualitätssicherung aufgerufen, basierend auf einer Empfehlung des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2012. Diese Experimentierklausel stellte den Vorläufer der heutigen alternativen Verfahren dar. Vier Experimente wurden im Jahr 2016 ausgewählt und 2017 begonnen.

Über die vier Experimente:

Im Jahr 2020 hat der Akkreditierungsrat über die vier Experimente beraten und diese verabschiedet.

Weitere Informationen (u.a. die Pressemitteilung aus dem Jahr 2016) finden Sie hier.