Aufgaben der Stiftung Akkreditierungsrat

Die Stiftung Akkreditierungsrat ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen.

Die Aufgaben der Stiftung sind im Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) festgelegt, auf den sich die 16 Länder im Jahr 2017 verständigt haben. Als wesentliche Neuerung kommt dem Akkreditierungsrat als zentralem Beschlussgremium der Stiftung seit dem Jahr 2018 die Aufgabe zu, auf der Grundlage von Gutachten über die Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung) und die Akkreditierung von Qualitätsmanagementsystemen (Systemakkreditierung) zu entscheiden. Die Durchführung sogenannter alternativer Verfahren, mit denen neue Wege in der Qualitätsentwicklung erprobt werden sollen, bedarf ebenfalls der Zustimmung des Akkreditierungsrates.

Während die Zuständigkeit für die Akkreditierungsentscheidungen nunmehr auf den Akkreditierungsrat übergegangen ist, bleibt die Durchführung der Begutachtungsverfahren in der Programm- und Systemakkreditierung weiterhin in den Händen der hierfür zugelassenen Akkreditierungsagenturen. Die Zulassung einer Agentur erfolgt unter der Voraussetzung ihrer EQAR-Registrierung durch den Akkreditierungsrat.

Ihre Gesamtverantwortung für das Akkreditierungssystem nimmt die Stiftung Akkreditierungsrat wahr, indem sie die Konsistenz und Kohärenz ihrer Akkreditierungsentscheidungen sicherstellt, die Länder bei der Weiterentwicklung des deutschen Qualitätsmanagementsystems unterstützt, die internationale Zusammenarbeit im Bereich Akkreditierung und Qualitätssicherung fördert und damit zur Verwirklichung eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraums beiträgt.