14.1 - Wenn ein Widerspruch zwischen Landeshochschulgesetz und Landesrechtsverordnung auftritt, ist das Hochschulgesetz das höherrangige Recht, richtig?

04/2020

Im Prinzip ja, aber solche Widersprüche sind durch die sorgfältige Art und Weise, auf die Gesetze und Verordnungen zustande kommen, theoretisch ganz und praktisch weitestgehend ausgeschlossen. Die Landesverordnungen zur Akkreditierung sind von ausgewiesenen Juristinnen und Juristen in den Ministerien und Staatskanzleien (Normprüfstellen) auf Passung mit der bestehenden Hochschulgesetzgebung geprüft worden. Wenn beispielsweise in der Akkreditierungsverordnung Sachverhalte konkreter bestimmt werden als im Landeshochschulgesetz, so ist die Verordnung als verbindliche Richtschnur für die Anwendung des Hochschulgesetzes zu lesen.
Ebenso gilt umgekehrt, dass, wenn ein Land sein Hochschulgesetz ändert, in diesem Vorgang stets überprüft wird, ob die Akkreditierungsverordnung noch mit der neuen Gesetzeslage konsistent ist; ggf. würden Anpassungen vorgenommen werden.