Raster

03.5 - Sind die Hochschulen bei der Gliederung ihrer Berichte an das Raster des Akkreditierungsrates gebunden?

03/2018, geändert 10/2018 und 08/2019

Die Qualitätsberichte der systemakkreditierten Hochschulen müssen sich nicht zwangsläufig vollständig an dem vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Berichtsraster für die Programmakkreditierung orientieren. Mit Blick auf die unterschiedliche Ausgestaltung ihrer QM-Systeme können die systemakkreditierten Hochschulen über eine angemessene Berichtsform entscheiden.

Um die Vielfältigkeit von akkreditierten Qualitätsmanagementsystemen abbilden zu können, wird es in der künftigen Datenbank des Akkreditierungsrates ein zusätzliches Freitextfeld zur Beschreibung eines von der Hochschule entwickelten internen Akkreditierungsprozesses geben. Dies wird sowohl die inhaltliche Prüfung einzelner Akkreditierungsdatensätze von Studiengängen für die Geschäftsstelle erleichtern, als auch als eine transparente Informationsgrundlage für die Öffentlichkeit dienen.

Siehe hierzu auch Frage 3.3.

Anmerkung zur Änderung: Diese Frage war zunächst Teil von FAQ 3.1.

19.10 - Was ist bei der Dokumentation im Akkreditierungsbericht zu beachten?

11/2023, zuletzt 03/2026

Die Darstellung der Stichproben im Akkreditierungsbericht ist ein wichtiger abschließender Bestandteil ihrer Durchführung und mit einigen Herausforderungen verbunden.

Basis ist zunächst, im Akkreditierungsbericht die Ergebnisse der Stichproben einschließlich der gutachterlichen Schlussfolgerungen zur Funktionsfähigkeit des Qualitätsmanagementsystems (QMS) zu dokumentieren (vgl. FAQ 19.03).

Dies allein hat sich jedoch als oft nicht hinreichend für die Aussagekraft und Nachvollziehbarkeit der stichprobenartigen Überprüfung erwiesen. Außerordentlich hilfreich sind zusätzlich die Darlegung der Gründe für die vorgenommene Auswahl der Studiengänge und Kriterien. 
Zugleich gilt im Sinn von FAQ 19.03: Der Akkreditierungsbericht muss weder eine detaillierte Darstellung der in den Stichproben betrachteten Studiengänge enthalten noch muss dort ein ausführliches „Zweitgutachten“ in Anlehnung an die Akkreditierungsberichte in der Programmakkreditierung abgebildet werden.

Von zentraler Bedeutung ist schließlich eine Aussage des Gutachtergremiums zu folgender Frage: Kann auf Grundlage der Erkenntnisse aus den Stichproben festgestellt werden, dass das QM-System die Umsetzung der formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge systematisch und verlässlich gewährleistet? Und wenn dies nicht der Fall ist, zur Anschlussfrage: Welche Rückschlüsse lassen sich hieraus ziehen?