11.3 - Wie erfolgt die Gebührenerhebung technisch?
Der Akkreditierungsrat verschickt Gebührenbescheide an die gebührenpflichtigen Einrichtungen (Hochschulen und Berufsakademien).
Grundpauschale:
Die Gebührenbescheide (Grundpauschale) werden jährlich auf elektronischem Wege per ELIAS versendet. Hierzu erhält der als Nutzerverwalter der Hochschule registrierte Account per E-Mail eine Benachrichtigung in folgendem Format*:
Von: no-reply@antrag.akkreditierungsrat.de <no-reply@antrag.akkreditierungsrat.de>
Gesendet: Tag, Datum, Jahr Uhrzeit
An: [NAME NUTZERVERWALTER]
Betreff: Gebührenbescheid (Pauschale) 20XX erstellt
Der jährliche Gebührenbescheid (Grundpauschale) wurde erstellt und kann hier eingesehen werden: [NAME DER HOCHSCHULE] ([LINK ZUM GEBÜHRENBESCHEID]).
Diese Benachrichtigung wird automatisiert von ELIAS erstellt und versendet, es handelt sich nicht um SPAM. Der Gebührenbescheid zur Grundpauschale ist nach dem Login in ELIAS unter Akkreditierungsdatenbank / Alle Hochschulen per Klick auf den Eintrag der Hochschule zu finden.
Da die Gebührenbescheide (Grundpauschale) nicht parallel postalisch oder per separater E-Mail versendet werden, bitten wir den/die NutzerverwalterIn, den Bescheid entsprechend an die Haushaltsabteilung / Buchhaltung weiterzuleiten. Lediglich Hochschulen, die bisher keine Registrierung in ELIAS vorgenommen haben, erhalten den Bescheid weiterhin postalisch.
*: Bitte beachten Sie, dass der Nachrichtentext zukünftig abweichend formuliert sein kann.
Fallpauschale:
Der Versand der antragsbezogenen Gebührenbescheide (Fallpauschalen) geschieht ebenfalls über ELIAS.
Zwischen Antragstellung und Behandlung im Akkreditierungsrat erhält der Antragsteller eine Benachrichtigung über die Erstellung eines Gebührenbescheids (Vorschusszahlung). Dieser ist unter dem jeweiligen Antrag, Punkt 4 (Bescheide), abrufbar.
Der/die AntragstellerIn wird gebeten, den Bescheid entsprechend an die zuständige Abteilung der Hochschule/Berufsakademie weiterzuleiten.