03.4 - Welche Informationen müssen Datenbankeinträge zu den von den systemakkreditierten Hochschulen intern akkreditierten Studiengängen enthalten?

03/2018, geändert 10/2018 und 08/2019

Die Datenbankeinträge zu den von den systemakkreditierten Hochschulen intern akkreditierten Studiengängen müssen die folgenden Informationen enthalten:

  • Fristen zur Akkreditierung des Studiengangs,
  • Akkreditierungsart (Erstakkreditierung, Reakkreditierung, vorläufige Akkreditierung, Fristverlängerung, Sonstiges),
  • ein Kurzprofil des Studiengangs einschließlich von Grunddaten, die in dem Berichtsraster des Akkreditierungsrates für alle Verfahrenstypen enthalten sind*,  
  • eine zusammenfassende Bewertung,
  • Beschreibung des Prozesses zur Siegelvergabe (mit Angaben zum Turnus der hochschulinternen Akkreditierungen von Studiengängen),
  • ein Qualitätsbericht,
  • Informationen zur Beteiligung externer Gutachter/innen** sowie, falls in dem QM-System der Hochschule vorgesehen, Informationen zu den ausgesprochenen Auflagen (mit Angaben zur Erfüllung der Auflagen).

* Für die Eingabe der Grunddaten zu den einzelnen Studiengängen sind entsprechende Pflichtfelder (mit vorab definierten Formaten) in dem einzurichtenden digitalen Antragsbearbeitungssystem des Akkreditierungsrates vorgesehen.

** Hier gelten die datenschutzrechtlichen Regelungen gemäß § 29 Satz 2 entsprechend.

Anmerkung zur Änderung: Diese Frage war zunächst Teil von FAQ 3.1.