Die dritte Vergabe des „Preises für Qualitätsentwicklung“ betrifft erstmals neben Programmakkreditierungen auch Systemakkreditierungen. Da inzwischen eine nennenswert große Anzahl von Anträgen auf Reakkreditierung systemakkreditierter Hochschulen vorliegen, freut sich der Akkreditierungsrat, auch diesen Verfahrenstyp auszeichnen zu können.
Mit dem Preis zeichnet der Akkreditierungsrat besondere Leistungen in der Qualitätsentwicklung im Bereich Lehre und Studium auf der Ebene von Programmen und QM-Systemen aus, die als Inspiration für andere Hochschulen dienen können. Voraussetzung ist dabei die Umsetzung der Musterrechtsverordnung der Länder, insofern bildet ein Akkreditierungsverfahren neuen Rechts die Ausgangslage.
Der Akkreditierungsrat möchte Hochschulen selbst sowie Gutachterinnen und Gutachter von Akkreditierungsverfahren einladen, Nominierungen für den „Preis für Qualitätsentwicklung“ auszusprechen.
In der Programmakkreditierung können Anträge nominiert werden, die seit der 107. AR-Sitzung (26.01.2021) behandelt bzw. abschließend beschieden wurden, inklusive nicht abschließend beschiedener Anträge der 113 AR-Sitzung (09./10.06.2022).
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Antrag, den Sie nominieren möchten, hierunter fällt, wenden Sie sich (als Gutachterin / als Gutachter) bitte an die Agentur, für die Sie tätig waren, oder in der Geschäftsstelle des Akkreditierungsrates an Herrn Lorenz (lorenz@akkreditierungsrat.de; Tel.: 0228 - 338 306 - 55).
In der Systemakkreditierung können alle Anträge auf Systemreakkreditierung nominiert werden, die nach dem neuen Recht entschieden wurden.
Bitte senden Sie Ihre Nominierungen in der Geschäftsstelle des Akkreditierungsrates an Frau Kammler (kammler@akkreditierungsrat.de; Tel.: 0228 - 338 306 - 15) unter Angabe der Hochschule sowie bei Programmakkreditierungen auch des Studiengangs/des Studiengangsbündels. Bitte fügen Sie auch kurze eine Erläuterung bei, was den Antrag in Ihren Augen nominierungswürdig macht.
Die Deadline für die Nominierungen ist Freitag, der 22.07.2022.
Hier finden Sie die Bewertungskriterien, welche die Jury ihrer letztjährigen Entscheidung zugrunde gelegt hat.
Vergangene Veranstaltungen in der Übersicht:
Am 22. Juni 2021 hat der Akkreditierungsrat im Rahmen seiner 109. Sitzung zum zweiten Mal den „Preis für Qualitätsentwicklung“ verliehen. Er ging an die Hochschule Neubrandenburg für ihren Antrag auf Reakkreditierung des Studiengangbündels „Soziale Arbeit“ (B.A.), „Early Education – Bildung und Erziehung im Kindesalter“ (B.A.), „Beratung – Psychosoziale Beratung in den Handlungsfeldern Soziale Arbeit / Sozialpädagogik, Bildung und Erziehung“ (M.A.) und „Wissenschaft Soziale Arbeit“ (M.A.).
Zur Nominierung des siegreichen Antrags haben die sehr guten Erfolgsquoten von 93 bis 97 Prozent und die hohe Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Studiengänge geführt; die Jury hat darüber hinaus insbesondere die starke Interdisziplinarität, die Implementierung neuer Schwerpunkte, die „Online-Beratung“ im Curriculum sowie die Varianz und Kompetenzorientierung der Prüfungsverfahren gelobt.
Im Rennen um den Preis waren Anträge von fünf Hochschulen. Zwei Hochschulen hatten sich selbst beworben, die drei anderen Nominierungen gingen auf Vorschläge des Akkreditierungsrates zurück und sind aus knapp 440 Anträgen ausgewählt worden.
Mit dem Preis zeichnet der Akkreditierungsrat seit dem Jahr 2020 besondere Leistungen in der Qualitätsentwicklung im Bereich Lehre und Studium auf der Ebene von Programmen aus, die als Inspiration für andere Hochschulen dienen können.
Die Entscheidung über die Preisvergabe wurde von einer sechsköpfigen Jury getroffen werden, deren Mitglieder von den Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen, den internationalen Mitgliedern, der Vertreterin und dem Vertreter der Studierenden und den Mitgliedern der Gruppe der Berufspraxis des Akkreditierungsrats ausgewählt wurden.
Folgende Studiengänge waren für den Preis für Qualitätsentwicklung 2021 nominiert:
- Hochschule Pforzheim, Reakkreditierung des Studiengangbündels
„Wirtschaftsingenieurwesen, Engineering and Management“ - Hochschule Neubrandenburg: Reakkreditierung des Studiengangbündels
„Soziale Arbeit“ - Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Reakkreditierung des Studiengangbündels
„Theologie“ - Universität Vechta: Reakkreditierung des Zwei-Fächer-Kombinationsstudiengangs
"Bachelor Combined Studies" - Hochschule Hamm-Lippstadt: Reakkreditierung des Studiengangs
„Computervisualistik und Design“ (B.Sc.)
Verleihung des Preises für Qualitätsentwicklung 2020
Im Rahmen seiner 103. Sitzung in Potsdam hat der Akkreditierungsrat in einer feierlichen Abendveranstaltung am 3. März 2020 der Hochschule Hamm-Lippstadt den „Preis für Qualitätsentwicklung“ für ihren Antrag auf Reakkreditierung des Studiengangs „Biomedizinische Technologie (B.Eng)“ verliehen. Die sechsköpfige Jury hatte in ihrer Entscheidungsfindung insbesondere das studierendenzentrierte Lehren und Lernen, das obligatorische Praxis- /Auslandssemester, den Prüfungszeitraum im Semester sowie die Dozentenaustauschrunden des Studiengangs hervorgehoben. Frau Prof. Susanne Lengyel, Vizepräsidentin für Studium und Lehre, und Herr Prof. Dr. Heiko Kopf, Head of Department 1 in Hamm und Studiengangsleiter "Angewandte Biomedizintechnik" der Hochschule Hamm-Lippstadt nahmen den Preis entgegen, die Laudatio hielt das studentische Jury-Mitglied Frau Katharina Mahrt.
Der Akkreditierungsrat hatte auf seiner 102. Sitzung am 21. und 22. November 2019 die Einrichtung eines „Preises für Qualitätsentwicklung“ beschlossen. Damit werden besondere Leistungen in der Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium auf der Ebene von Programmen und QM-Systemen ausgezeichnet, die als Inspiration für andere Hochschulen dienen können. Akkreditierungsrat und Vorstand hatten insgesamt sechs Anträge auf Reakkreditierung nominiert. Die Entscheidung über die Preisvergabe wurde von einer sechsköpfigen Jury getroffen, deren Mitglieder von den Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen, den internationalen Mitgliedern, der Vertreterin und dem Vertreter der Studierenden und den Mitgliedern der Gruppe der Berufspraxis des Akkreditierungsrats ausgewählt wurden.
Folgende Studiengänge waren für den „Preis für Qualitätsentwicklung“ im Jahr 2020 nominiert:
- Hochschule Reutlingen, Reakkreditierung des Studiengangs
„Biomedizinische Wissenschaften“ (B.Sc.) - Hochschule Hamm-Lippstadt, Reakkreditierung des Studiengangs
„Biomedizinische Technologie“ (B.Eng.) - Beuth Hochschule für Technik, Reakkreditierung des Studiengangs
„Industrial Engineering and Management“ (M.Eng.) - Hochschule Fulda, Reakkreditierung des Studiengangbündels
„Food Processing“, Vollzeit / berufsbegleitend (M.Sc.) - Frankfurt University of Applied Sciences, Reakkreditierung des Clusters
„Maschinenbau“ (B.Eng. / M.Eng.) - Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Reakkreditierung des Studiengangbündels
„Wirtschaftschemie“ (B.Sc. / M.Sc.)