07.1 - Regeln nach neuem Recht für die Programmakkreditierung von Joint-Degree-Programmen
Für Joint-Degree-Programme (siehe zur Definition Frage 7.3) ermöglicht die MRVO die Anwendung des European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes (European Approach), siehe dazu FAQ 7.2.
Der European Approach ermöglicht, dass der Akkreditierungsrat anstelle einer herkömmlichen Programmakkreditierung eines Joint-Degree-Programms die Bewertung durch eine ausländische, im EQAR gelisteten Agentur anerkennt; siehe im Detail § 33 MRVO.
Einzelheiten zur Anwendung des European Approach durch deutsche Hochschulen sind in den §§ 10, 16 und 33 der MRVO geregelt und in der Begründung der MRVO erläutert. Mit den genannten Paragraphen wird der European Approach in deutsches Recht umgesetzt; der European Approach selbst wird aus rechtlichen Gründen nur in der Begründung der MRVO genannt.
Siehe zur Handhabung der Anerkennung nach dem European Approach durch den Akkreditierungsrat auch folgende Präsentation.
Siehe zur Antragstellung in ELIAS die FAQ „ELIAS 09"