auslaufender Studiengang

04.2 - Welche Unterlagen sind für Verlängerungsanträge der Akkreditierung von Studiengängen erforderlich?

03/2018, geändert 12/2019 und 03/2022

Automatische Verlängerung von Programmakkreditierungen bei Antragstellung bis zur Entscheidung des Akkreditierungsrates:
Es bedarf der rechtzeitigen (siehe dazu FAQ 01.1.1) Stellung des Antrags im elektronischen System ELIAS inklusive Einreichung der dazugehörigen Unterlagen (Akkreditierungsbericht, Selbstevaluationsbericht), die zumindest eine summarische Prüfung ermöglichen. Eine nachträgliche Einreichung der Unterlagen ist nicht möglich.

Auslaufender Studiengang
Eine schriftliche Begründung mit Angaben zu sämtlichen zu verlängernden Studiengängen sowie der Nachweis, dass die Studiengänge keine wesentlichen Änderungen aufweisen und die erforderlichen personellen und sächlichen Mittel nachhaltig vorgehalten werden.

Bündelakkreditierung:
Eine schriftliche Begründung mit Angaben zu sämtlichen zu verlängernden Studiengängen sowie Angaben zu den weiteren in das Bündel aufzunehmenden Studiengängen, an deren Akkreditierungsfrist die zu verlängernden Studiengänge angeglichen werden sollen (Studiengangsname, Abschluss, bestehende Akkreditierungsfrist und sofern vorhanden: Bündelgenehmigung). Enthält das Bündel zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gestartete Studiengänge, ist ein offizieller Gremienbeschluss zum Start des Studiengangs erforderlich.

Systemakkreditierung:
Bei der Vorbereitung auf eine Systemakkreditierung sind dem Akkreditierungsrat folgende Unterlagen vorzulegen:  

  • Vertrag mit einer zugelassenen Agentur;
  • formloser Antrag mit Angaben von den zu verlängernden Studiengängen sowie
  • ein Plan für hochschulinterne Akkreditierungen im Rahmen des eingerichteten Qualitätssicherungssystems.